VulnWarden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 31.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von VulnWarden zwischen [Firmenname inkl. Rechtsform] („Anbieter“) und dem Kunden. VulnWarden richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht an Verbraucher. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungen

VulnWarden ist eine über das Internet bereitgestellte Software (Software as a Service). Sie erfasst die in Websites und Code-Repositories des Kunden eingesetzten Softwarepakete, gleicht sie mit öffentlich verfügbaren Sicherheitshinweisen ab, bewertet und meldet Treffer. Den genauen Umfang beschreibt die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung bei Vertragsschluss.

Die Ergebnisse beruhen auf Daten Dritter (zum Beispiel OSV.dev, CISA, FIRST) und auf automatischer Erkennung. Der Anbieter schuldet keine Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit der Ergebnisse. VulnWarden ersetzt keine eigenen Sicherheitsmaßnahmen, Updates, Sicherheitsprüfungen oder Penetrationstests des Kunden.

§ 3 Vertragsschluss, Testphase

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Registrierung unter Einbeziehung dieser Bedingungen abschließt. Der Anbieter kann die Registrierung auf eingeladene Personen oder bestimmte E-Mail-Domains beschränken. Während einer kostenlosen Test- oder Pilotphase kann der Anbieter den Funktionsumfang ändern und den Zugang mit angemessener Frist beenden.

§ 4 Pflichten des Kunden

  • Der Kunde verbindet nur Websites, Domains und Repositories, die ihm gehören oder für die er vom Inhaber zur Überwachung berechtigt ist, und weist die Kontrolle über Websites wie vorgesehen nach.
  • Er hält Zugangsdaten geheim, nutzt die Zwei-Faktor-Anmeldung und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
  • Er gewährt Zugänge nur Personen, die sie für ihre Arbeit benötigen, und bleibt für deren Handeln verantwortlich.
  • Er nutzt den Dienst nicht für rechtswidrige Zwecke, insbesondere nicht, um fremde Systeme ohne Berechtigung zu untersuchen, und beeinträchtigt den Betrieb nicht.

Verstößt der Kunde erheblich gegen diese Pflichten, kann der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren.

§ 5 Verfügbarkeit

Der Anbieter stellt den Dienst mit einer dem Stand der Technik angemessenen Verfügbarkeit bereit; eine bestimmte Verfügbarkeitsquote schuldet er nur, wenn sie gesondert vereinbart ist. Wartungsarbeiten kündigt er nach Möglichkeit vorher an. Störungen bei Diensten Dritter, die er nicht als Erfüllungsgehilfen einsetzt (zum Beispiel öffentliche Datenquellen für Sicherheitshinweise, GitHub oder GitLab), hat er nicht zu vertreten.

§ 6 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Test- oder Pilotphase ist kostenlos, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende löscht der Anbieter die Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 8 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Diese Beschränkungen gelten auch für Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, insbesondere gefundene Sicherheitslücken und Zugangsdaten, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

§ 11 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn das wegen geänderter Rechtslage, Rechtsprechung oder technischer Entwicklung erforderlich ist oder neue Funktionen betrifft, und soweit das für den Kunden zumutbar ist. Änderungen der Hauptleistungen oder der Vergütung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.